Als potenzieller Kombinationsnetzbetreiber (Strom- und Gasnetze) für Berlin befürwortet der Landesbetrieb Berlin Energie die aktuelle Anpassung des KWK-G zur nachhaltigen Sicherung beim Einsatz von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), nicht nur unter den Aspekten des Klimaschutzes, sondern auch im Zusammenhang mit der zukünftigen Nutzung und Kostenentwicklung vorhandener und neuer Netzinfrastrukturen im Land Berlin.
Der Landesbetrieb Berlin Energie hat ohne Berücksichtigung von gewinnorientierten Interessenslagen privater Anteilseigener eine ausschließlich auf die gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge gerichtete Bewertung und Ableitung von Änderungserfordernissen in einer eigenen Stellungnahme zur KWK-G Novelle in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Um Nachteile im laufenden Wettbewerbsverfahren um die Konzession für das Berliner Stromnetz sowie die durch den Altkonzessionär beklagte und noch ausstehende Entscheidung zur Vergabe der Konzession für das Gasnetz für Berlin Energie zu vermeiden, kann die Stellungsnahme zum aktuellen Zeitpunkt nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Beispielhaft sehen wir in den von VKU und BDEW veröffentlichen Eckpunktepapier/Pressemitteilung in vielen Punkten Übereinstimmung mit den aus unserer Sicht notwendigen Anpassungen und Erfordernissen im KWK-G für die Netznutzer von Berlin.