Die Bieter im Vergabeverfahren um das Berliner Stromnetz hatten nach den neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis Ende Februar Zeit, Rügen im Verfahren anzugeben. Der Landesbetrieb Berlin Energie hat nach eingehender Prüfung nicht gerügt. Berlin Energie ist an einer zügigen Vergabeentscheidung interessiert und will den Vergabeprozess nicht verzögern.
In Berlin läuft derzeit die Vergabe des Stromnetzes, um das sich der Landesbetrieb Berlin Energie als kommunaler Bewerber bewirbt. Berlin Energie hat sich um einen vollständigen Betrieb des Stromnetzes beworben und strebt damit die Rekommunalisierung des Netzes an.
Berliner Stromnetz zurück zur Stadt
Der Vorteil: Mit kommunalen Energienetzen kann eine Stadt wie Berlin viel stärker die Netzführung im Sinne einer klimagerechten Stadt steuern, die Netze im Sinne einer koordinierten Stadtplanung ausbauen und weiterhin zuverlässig betreiben.
Nachdem Anfang Februar die Novellierung im Energiewirtschaftsgesetz zu Konzessionsvergaben (§ 46 EnWG „Wegenutzungsverträge“) und den Rügefristen (§ 47 EnWG) in Kraft trat, werden die neuen Regelungen im aktuell laufenden Verfahren um das Berliner Stromnetz angewendet.
Mehr zu den novellierten Rügefristen auf zfk.de und im Tagesspiegel.
Konzession? Betriebserlaubnis für die Energienetze
Eine Konzession erlaubt den Betrieb eines Energienetzes in einer Kommune bzw. einer Stadt, denn die Gas- und Stromnetze sind natürliche Monopole. Die Marktkräfte allein führten nicht zu einem freien Zugang für alle Marktteilnehmer und fairen Preisen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Deshalb wird die Netzinfrastruktur staatlich reguliert.