Nach langer mündlicher Verhandlung über die Vergabe des Stromnetzes im Land Berlin, hat der Kartellsenat des Kammergerichts die Berufung des Landes Berlin gegen das Urteil des Landgerichts vom 07.11.2019 zurückgewiesen.
In wesentlichen Punkten, die aus Sicht des Landesgerichts gegen eine Vergabeentscheidung an den Landesbetrieb Berlin Energie angeführt werden, vertritt das Kammergericht eine andere Rechtsauffassung. Die Vergabe des Konzessionsvertrages für das Stromverteilungsnetz im Land Berlin darf vorerst weiterhin nicht an den Landesbetrieb Berlin Energie vergeben werden. Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.