Netze zurück zur Stadt!

Berlin Energie will die Netze Berlins rekommunalisieren. © schmedding.vonmarlin. 2016, Grafik: Deniz Keskin für den Landesbetrieb Berlin Energie
Kommunale Unternehmen genießen bei Verbrauchern einen guten Ruf. Die Menschen trauen ihnen zu, die richtigen Entscheidungen für eine Daseinsvorsorge zu treffen, die langfristig ausgerichtet ist und dem öffentlichen Gemeinwohl dient.
Im März 2012 wurde der Landesbetrieb Berlin Energie gegründet, um die Rekommunalisierung der Energieinfrastruktur im Land Berlin voranzubringen. „Berlin Energie“ hat daher Angebote für eine vollständige und damit 100prozentige Rekommunalisierung der Berliner Strom- und Gasnetze abgegeben. Seit Mai 2013 ist Wolfgang Neldner der Geschäftsleiter von Berlin Energie.
„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit Wolfgang Neldner einen erfahrenen und kompetenten Netzspezialisten für Berlin Energie zu gewinnen, der die Bewerbung um die Netze für das Land Berlin in enger Zusammenarbeit mit meinem Haus nun weiter erfolgreich voranbringen wird“, so der Berliner Bürgermeister Michael Müller und damalige Stadtentwicklungssenator auf den 14. Berliner Energietagen am 15. Mai 2013.
Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energieversorgung
Im November 2013 wurde deutlich, dass die Berliner ihre Energieversorgung in kommunale Hand wünschen: Der Initiative des „Berliner Energietisches“ folgend, stimmten rund 600.000 Berlinerinnen und Berliner beim „Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung“ mit Ja.
24,1 Prozent der rund 2,49 Millionen Wahlberechtigten stimmten mit Ja. Denn die Energieversorgung ist eine öffentliche Daseinsvorsorge.
Das nötige Quorum von 25 Prozent Ja-Stimmen aller Wahlberechtigten wurde damit knapp verfehlt. Am Ende fehlten nur gut 21.000 Ja-Stimmen für einen erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Netze. Auch wenn der Volksentscheid knapp gescheitert ist, zeigt das Ergebnis die hohe Zustimmung der Berliner Bevölkerung an der Rekommunalisierung der Netze (weitere Informationen zu Volksentscheiden in Berlin gibt es hier).
Das Beispiel Hamburg
In Hamburg war ein entsprechender Volksentscheid im September 2013 erfolgreich. Das Land Hamburg erwarb daraufhin 100 der Anteile am damaligen Stromnetzbetreiber Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH. 2013 erfolgte die rechtliche Entflechtung von der Vattenfall Gruppe. Das Unternehmen wurde in Stromnetz Hamburg GmbH umbenannt.
„Berlin Energie“ steht als landeseigenes Unternehmen bereit, die Verantwortung für eine langfristig ausgerichtete Daseinsvorsorge und für die Netzinfrastruktur zu übernehmen.
Damit wird „Berlin Energie“ aktiv zum Gelingen der Energiewende, zur Stadtentwicklung sowie zum Klima- und Umweltschutz beitragen.
Eckpunkte zur aktuellen Situation:
Konzessionsverfahren zur Vergabe der Konzession für das Gasverteilungsnetz im Land Berlin
Im Jahr 2014 erfolgte der Zuschlag durch die Vergabestelle an den Landesbetrieb Berlin Energie erteilt worden. Diese Entscheidung wurde durch den Altkonzessionär gerichtlich angefochten. Das Landgericht hat in erster Instanz den Antrag des Altkonzessionärs auf die Erteilung der Konzession an diesen zurückgewiesen und zugleich den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit dem Landesbetrieb Berlin Energie untersagt. Gegen diesen Beschluss legten sowohl die Vergabestelle des Landes Berlin als auch der Altkonzessionär Berufung ein. Die Fortsetzung des Verfahrens erfolgte im April 2019 vor dem Kammergericht Berlin und bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts. Eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung ist eine Nichtzulassungsbeschwerde durch die am Prozess beteiligten Parteien möglich.
Durch das Kammergericht war zunächst die Rechtsfähigkeit des Landesbetriebes in einem vorgeschalteten Verfahren geprüft worden. Wie im Beitrag aus dem Januar 2017 zum Beschluss des Bundesgerichtshof (BHG) informiert, ergab sich daraus, dass der Landesbetrieb Berlin Energie keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Allerdings stellte der BGH ausdrücklich und in Übereinstimmung zum Kammergericht die Bieterfähigkeit fest.
Der Landesbetrieb Berlin Energie hält sein Angebot weiterhin aktiv aufrecht und ist vorbereitet auf die Übernahme des Gasverteilungsnetzes und des kompletten, zugehörigen Betriebspersonals.
Konzessionsverfahren zur Vergabe der Konzession für das Stromverteilungsnetz im Land Berlin
Die Abgabe der verbindlichen Angebote von den Bewerbern um das Berliner Stromverteilungsnetz erfolgte im August 2016. Aufgrund der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergaben sich erweiterte Rechte für die Bewerber, welche auf das laufende Verfahren angewendet wurden und von denen ein Bewerber Gebrauch gemacht hat. Die Verhandlung der daraus resultierenden Klage erfolgte beim Landgericht Berlin. Die Klage wurde abschlägig beschieden. Das Gericht stellte fest, dass die vom Land Berlin gewählten Kriterien in dem erforderlichen Umfang gewährleisten würden, den besten Bieter auszuwählen, der über eine ausreichende technische, wirtschaftliche und personelle Ausstattung verfügt. Die Kriterien seien hinreichend klar und ließen keine Benachteiligungen oder Diskriminierungen eines Bewerbers erkennen. Gegen dieses Urteil wurde fristgerecht Berufung durch die Antragstellerin eingelegt. Die Berufungsverhandlung fand im September 2018 vor dem Kammergericht Berlin statt und bestätigte im Grundsatz das Urteil des Landgerichts. Am 5. März 2019 gab die Vergabestelle des Landes Berlin das Ergebnis der Auswertung der Angebote um die Stromkonzession bekannt. Die Auswertung der finalen Angebote anhand der im modifizierten zweiten Verfahrensbrief mitgeteilten Kriterien hat ergeben, dass Berlin Energie das beste Angebot abgegeben hat. Das weitere Verfahren richte sich nach § 47 EnWG. Die Pressemitteilung der Senatskanzlei dazu finden Sie hier.
Der Landesbetrieb Berlin Energie hält sein Angebot weiter aktiv aufrecht und ist vorbereitet auf die Übernahme des kompletten, zugehörigen Betriebspersonals.
Unterstützung des Landesbetriebes
Zur Unterstützung der Arbeit des Landesbetriebes wurde mit Beschlussfassung zur Satzung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie mit der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin am 10. Juli 2015 der Eigenbetrieb von Berlin, Berlin Energie, errichtet.
Zusätzlich und zur Beschleunigung der Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes sowohl bei Gas als auch bei Strom sowie ggf. Wärme wurde als Tochter des Eigenbetriebes mit Eintragung ins Handelsregister Berlin am 20.12.2016 die Berlin Energie Rekom GmbH (HRB 182517 B) gegründet. Darüber hinaus folgten mit Eintrag ins Handelsregister Berlin am 22.08.2018 die Berlin Energie Rekom 2 GmbH (HRB 200224 B) sowie als Tochter der Berlin Energie Rekom GmbH die Berlin Energie Netz und Service GmbH (HRB 200219 B).
Der Eigenbetrieb von Berlin, Berlin Energie, verfügt über einen Verwaltungsrat. Mitglieder des Verwaltungsrates sind:
Barbro Dreher (Vorsitzende),
Staatssekretärin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Jörg Stroedter,
Mitglied des Abgeordnetenhauses, SPD-Fraktion
Dagmar Schmitz,
Leitung der Serviceeinheit Finanzwirtschaft, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stephan Boy,
Vertreter der Dienstkräfte, Leiter integriertes sektorenübergreifendes Sicherheitsmanagement
Thomas Steinborn,
Vertreter der Dienstkräfte, Leiter Prozesse und Projektmanagement