Der Landesbetrieb Berlin Energie hat nach dem Beschluss des Kammergerichts Berlin zum beantragten Streitbeitritt im Berufungsverfahren um die Vergabe der Konzession für das Berliner Gasnetz vom 31.08.2015 eine erste Einschätzung vorgenommen.
Am 03. Juni 2014 wurde Berlin Energie von der Vergabestelle als Sieger im Wettbewerbsverfahrens um die Vergabe der Gasnetzkonzession im Land Berlin bekannt gegeben. Diese Entscheidung wurde durch den Altkonzessionär beklagt. Um die Interessen des neuen Netzbetreibers Berlin Energie in angemesserner Form in diesem Verfahren vertreten zu können, hatte Berlin Energie einen Antrag auf Streitbeitritt gestellt. Die Nebenintervention des Landesbetriebes wurde vom Kammergericht zurückgewiesen.
Eine erste Einschätzung aus Sicht von Berlin Energie finden Sie hier.