Netz von Berlin für Berlin

Berlin Energie: Gasrohre (Foto: Fotolia)
Mit der Neuvergabe der Konzessionen wird die zukünftige Ausrichtung der Energieinfrastrukturen in Berlin wesentlich beeinflusst. Der Netzbetrieb ist als natürliches Monopol von den Bereichen Erzeugung und Vertrieb getrennt. Diese Entflechtung – das „Unbundling“ – unterliegt einer umfangreichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Vor dem Hintergrund der Energiewende und der im Bund vereinbarten Klimaschutzziele zur Treibhausgasneutralität bis 2050 wird es immer wichtiger, dass Netzbetreiber in Ballungsräumen eine aktive Rolle einnehmen.
Konzessionsverfahren
Eine Konzession bezeichnet im Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung (Gas und Strom) ein sogenanntes „Wegenutzungsrecht“ für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze. Dieses Recht wird von Städten und Gemeinden per Vertrag an Energieversorgungsunternehmen vergeben, wofür diese in der Regel eine Konzessionsabgabe zu zahlen haben. Konzessionsverträge können für die Dauer von maximal 20 Jahren abgeschlossen werden.
Die zuständige Berliner Vergabestelle für Konzessionen ist zur Zeit der Senatsverwaltung für Finanzen zugeordnet und vergibt die Wegenutzungsverträge für Strom und Gas gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Der aktuelle Stand der Berliner Konzessionsverfahren sowie die einzelnen Verfahrensbriefe sind hier zu finden.
Informationen zum Energiewirtschaftsgesetz und speziell zum Paragraphen 46 gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zukunftsaufgaben für Netzbetreiber
Netzbetreiber sollen die ihnen anvertrauten Infrastrukturen unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern zu intelligenten und flexiblen Versorgungsnetzen weiterentwickeln – gerade in einer sich rasant entwickelnden Stadt wie Berlin, deren Einwohnerzahl laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg bereits Ende 2015 über 3,5 Mio. lag. Ein rekommunalisiertes Netz bringt Stadtrendite für Berlin!