Mit dem europäischen Green New Deal hat sich die EU vorgenommen bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent der Welt zu werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Folgenabschätzung in Auftrag gegeben, aus der hervorgeht, dass die Klimaschutzziele für 2030 nach oben korrigiert werden müssen. Statt wie bisher geplant um 40%, soll der Treibhausgasausstoß um mindestens 55% gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Folgenabschätzung berücksichtigt ebenfalls, ob und wie Wirtschaft und Industrie die damit verbundenen Anpassungen bewältigen können. Die Folgenabschätzung ist eine Modellrechnung mit mehreren Szenarien. Aber klar ist, dass alle Sektoren mehr leisten müssen als bisher. Dabei wird der CO2-Bepreisung für weitere Sektoren eine Schlüsselrolle beigemessen.
Bis Juni 2021 hat Kommissionsvizepräsident Franz Timmermans, in dessen Zuständigkeit der Green New Deal liegt, konkrete Gesetzesvorschläge zugesagt. Neben der Ausweitung des Emissionshandelssystems (ETS) ist eine Lastenverteilungsverordnung, welche die Klimavorgaben auf die einzelnen Mitgliedsstaaten herunterbricht, angekündigt.
Erfolgreich wird die Erhöhung des Klimaschutzziels 2030 jedoch erst, wenn sich alle EU-Länder dazu bekennen. Bisher ist die Einsicht in diese Notwendigkeit zwar vorhanden, das Bekenntnis zum 55-Prozent-Ziel steht in vielen EU-Mitgliedssstaaten allerdings noch aus. Die Pressemitteilung zur Lage der Union aus dem September 2020 finden Sie hier.