„Wir machen weiter!“, ist die klare Botschaft von Geschäftsleiter Wolfgang Neldner nach dem Urteil des Landesgerichts.
„Das Urteil der Richter vom Landgericht Berlin kann ich nicht nachvollziehen. Es ist verwunderlich, dass das Gericht zu dieser Auffassung kam, ohne uns vorher anzuhören“.
Berlin Energie ist ein selbstständiger Betrieb im Landesbesitz nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) und unterliegt keiner Weisungs-pflicht der Senatorinnen und Senatoren. Berlin Energie hat eine eigene Geschäftsanweisung, eine eigene Bilanz, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB, einen eigenen Wirtschafts- und Stellenplan. Der Landesbetrieb wird von einem externen Wirtschaftsprüfer und vom Landesrechnungshof überprüft.
Im Rahmen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wird Berlin Energie weiter für die Konzessionen sowohl für das Gasnetz, als auch für das Stromnetz anbieten. Der Landesbetrieb Berlin Energie wird proaktiv helfen die Anforderungen des Landes, der Berlinerinnen und Berliner im Rahmen der Energiewende in der Metropolregion zu gestalten.